AGB

Wohntraum Immobilienvermittlung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

(auch als PDF-Download)

 

§ 1 Vorbemerkung

Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und in objektiver Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben.

 

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

 

Hinsichtlich des Objektes ist die WohntraumVermittlung auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus kann die WohntraumVermittlung für Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.
Die WohntraumVermittlung nimmt keine Vermögenswerte entgegen, die der Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen Veräußerer und Interessenten dienen.

 

§ 2 Maklervertrag

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der Firma WohntraumVermittlung Gebrauch machen, wenn Sie sich z. B. mit uns oder dem Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte – per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise – treten diese AGB in Kraft.
Das Immobilienangebot ist ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt. Es ist vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergeben werden. Die Weitergabe an Dritte ohne die Zustimmung der WohntraumVermittlung verpflichtet den Angebotsempfänger zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den das Immobilienangebot weitergegeben wird, den Vertrag abschließt.

 

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)

Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die WohntraumVermittlung ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn die WohntraumVermittlung bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit der WohntraumVermittllung zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung verdient und fällig.

 

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)

Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 5 % des Gesamtkaufpreises zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.

Bei der Vermietung von Wohnraum und Gewerberaum sowie Verpachtung ist der Mieter verpflichtet, die Courtage in Höhe von zwei Monatskaltmieten, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet, 1% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2% des Kaufpreises, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Erfolgt aufgrund des Nachweises der WohntraumVermittlung der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 5 % des gezahlten Versteigerungserlöses zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.

 

§ 5 Mehrwertsteuer

Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

 

§ 6 Nutzung der Internet-Seiten

Inhalt und Gestaltung der Internet-Seiten sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung der Seiten oder ihrer Inhalte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WohntraumVermittlung, soweit die Vervielfältigung nicht ohnehin gesetzlich gestattet ist.

 

§ 7 Nebenabreden

Nebenabreden zu den Angeboten der WohntraumVermittlung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

 

§ 8 Verzug

Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß §1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.A. in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

 

§ 9 Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Objektdaten stammen vom Anbieter. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität wird nicht übernommen. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung bleiben vorbehalten.

 

§ 10 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit geset